Von: Philipp Wittenbrink
Stand: 10.09.2026
So ist Ihr Tagesgeld durch die Einlagensicherung wirklich geschützt
Das Wichtigste in Kürze:
- Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank, EU-weit einheitlich.
- Viele deutsche Privatbanken sichern darüber hinaus über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes ab, aktuell mindestens 437.500 Euro, oft deutlich mehr.
- Seit einer Reform gilt eine Höchstgrenze von 3 Millionen Euro pro Person und Bank, die ab 2030 auf 1 Million Euro sinken wird.
- Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken sichern Guthaben über eine eigene Institutssicherung sogar unbegrenzt ab.
- Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich der gesetzliche Schutz, weil jedem Kontoinhaber die Grenze einzeln zusteht.
Die gesetzliche Einlagensicherung: 100.000 Euro EU-weit
In der gesamten Europäischen Union sowie in Norwegen gilt eine gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Diese Grenze gilt unabhängig davon, in welchem EU-Land Sie Ihr Tagesgeld anlegen, denn eine EU-Richtlinie regelt den Schutz einheitlich. In Deutschland setzt das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) diese Vorgabe um, zuständig ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), eine hundertprozentige Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken.
Wird eine Bank zahlungsunfähig, muss die EdB Sie innerhalb von sieben Werktagen entschädigen. Diese Frist gilt für alle EU-Länder, in einigen wenigen sind noch bis zu 20 Werktage erlaubt.
Wer beaufsichtigt die Banken?
Kreditinstitute mit Sitz in Deutschland benötigen für das Einlagengeschäft eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Deutsche Bundesbank und die BaFin, bei größeren Instituten zusätzlich die Europäische Zentralbank, überwachen die Banken im Rahmen der Solvenzaufsicht. Die BaFin prüft allerdings nicht, ob eine Bank Ihnen günstige Konditionen bietet, das bleibt Ihre eigene Entscheidung.
Erweiterte Sicherung durch den Bankenverband
Nahezu alle deutschen Privatbanken sind zusätzlich zur gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft in der EdB freiwillig dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) angeschlossen. Dieser Fonds springt erst dort ein, wo die gesetzliche Sicherung endet, also für den Teil Ihres Guthabens über 100.000 Euro.
Die Höhe der Absicherung richtet sich nach dem haftenden Eigenkapital der jeweiligen Bank: Sie beträgt 8,75% davon, mindestens jedoch 437.500 Euro pro Person. Insgesamt ist die Entschädigung auf 3 Millionen Euro pro Person und Bank gedeckelt. Diese Höchstgrenze sinkt ab Anfang 2030 auf 1 Million Euro. Zu den Mitgliedern des Fonds zählen große Institute wie die Deutsche Bank, die Commerzbank oder die Postbank, aber auch Direktbanken, die Tagesgeld anbieten.
Auslandsbanken mit deutscher Zusatzsicherung
Manche ausländische Banken mit deutscher Niederlassung sind ebenfalls Mitglied im BdB-Fonds. Ein Beispiel ist die Consorsbank, eine Tochter der französischen BNP Paribas: Die ersten 100.000 Euro deckt die französische Einlagensicherung ab, den darüber hinausgehenden Betrag übernimmt der BdB-Fonds. Ob eine Bank diese Zusatzsicherung bietet, lässt sich beim jeweiligen Anbieter oder über den Bankenverband erfragen.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken: Unbegrenzter Schutz
Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken gehören keinem der beiden genannten Systeme an, sondern schützen sich über eine eigene Institutssicherung. Bei den Sparkassen übernimmt das die Sparkassen-Finanzgruppe, bei den Genossenschaftsbanken der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Auch Sparda-Banken, PSD-Banken und die meisten Kirchenbanken sind über vergleichbare Institutssicherungen abgesichert.
Der entscheidende Unterschied: Diese Systeme greifen bereits, bevor ein Institut zahlungsunfähig wird, indem sie in Schwierigkeiten geratene Mitgliedsbanken stützen. Dadurch ist Ihr Guthaben der Höhe nach unbegrenzt geschützt. Seit Bestehen dieser Sicherungssysteme ist noch keine Sparkasse und keine Genossenschaftsbank pleitegegangen.
Wie sicher ist mein Tagesgeld im EU-Ausland?
Auch bei einer Bankpleite im EU-Ausland sind Ihre Einlagen bis 100.000 Euro geschützt, zuständig ist dann die Einlagensicherung des Landes, in dem die Bank ihren Sitz hat. Unterhält die ausländische Bank eine Niederlassung in Deutschland, übernimmt die EdB die praktische Abwicklung der Entschädigung.
Eine gemeinsame europäische Einlagensicherung mit gemeinsamer Haftung aller Länder gibt es bislang nicht, nur eine EU-weit einheitliche Mindestgrenze. Wie zügig die Auszahlung in der Praxis funktioniert, hängt auch davon ab, wie gut der nationale Sicherungstopf gefüllt ist. Nach der Pleite der bulgarischen Corpbank im Jahr 2014 mussten Kunden nach Angaben der Stiftung Warentest rund ein halbes Jahr auf ihre Entschädigung warten.
Als Faustregel gilt: Je stärker die Wirtschaftskraft und das Länder-Rating eines Staates, desto verlässlicher ist der dortige Sicherungstopf gefüllt. Bei Banken aus Ländern außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums warnt die BaFin ausdrücklich vor einem höheren Insolvenzrisiko und rät zu besonders sorgfältiger Prüfung, da dort keine EU-Einlagensicherung greift.
Wie läuft die Entschädigung im Ernstfall ab?
Stellt die BaFin die Zahlungsunfähigkeit einer Bank fest, tritt der Entschädigungsfall ein. Die EdB informiert die Kundinnen und Kunden der Bank umgehend und übersendet ein Formular, mit dem Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Die Auszahlung selbst muss innerhalb von sieben Werktagen erfolgen. Bei Guthaben über 100.000 Euro arbeiten EdB und der BdB-Fonds eng zusammen, sodass Sie in der Regel nur einen Ansprechpartner haben.
Seit Bestehen der Einlagensicherung wurden alle berechtigten Ansprüche vollständig erfüllt. Reicht das Vermögen eines Sicherungssystems im Ernstfall nicht aus, sind die Mitgliedsbanken zu Sonderbeiträgen verpflichtet. Geraten mehrere Banken gleichzeitig in Schieflage, kann zusätzlich der Staat eingreifen, wie es während der Finanzkrise 2008 geschehen ist.
Praxisbeispiele: So viel ist bei Ihnen abgesichert
Beispiel 1: Sie führen ein Einzelkonto und legen 50.000 Euro an. Bei einer Bankenpleite werden Sie vollständig über die gesetzliche Einlagensicherung entschädigt.
Beispiel 2: Sie und Ihr Ehepartner führen gemeinsam ein Tagesgeldkonto mit 150.000 Euro Guthaben. Da die Grenze von 100.000 Euro jedem Kontoinhaber einzeln zusteht, sind bei einem Gemeinschaftskonto insgesamt 200.000 Euro abgesichert. Sie erhalten also die vollen 150.000 Euro zurück.
Beispiel 3: Sie legen 125.000 Euro bei einer Bank an, die nur der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegt, keinem freiwilligen Fonds angehört. Wird diese Bank zahlungsunfähig, erhalten Sie 100.000 Euro zurück. Die restlichen 25.000 Euro sind verloren.
Beispiel 4: Sie legen dieselben 125.000 Euro bei einer Bank an, die zusätzlich Mitglied im BdB-Fonds ist. Sie erhalten 100.000 Euro aus der gesetzlichen Einlagensicherung, die restlichen 25.000 Euro deckt der Einlagensicherungsfonds ab. Sie werden vollständig entschädigt.
Wer mehr als 100.000 Euro anlegen möchte, sollte vor der Kontoeröffnung prüfen, ob die Bank neben der gesetzlichen auch eine erweiterte Sicherung bietet. Im Tagesgeld-Vergleich sehen Sie die Sicherungsgrenze zu jeder Bank auf einen Blick.
Häufige Fragen beantwortet
Beide gelten als sehr sicher. Die gesetzliche Einlagensicherung ist EU-weit gesetzlich vorgeschrieben und wird über jährliche Beiträge aller Banken finanziert. Der freiwillige Fonds des Bankenverbandes hat seit seinem Bestehen jede Bankpleite in Deutschland vollständig aufgefangen. Beide Systeme können bei Bedarf Sonderbeiträge von den Mitgliedsbanken erheben.
Sobald die BaFin die Zahlungsunfähigkeit feststellt, informiert die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken die Kunden und sendet ein Formular zur Geltendmachung der Ansprüche. Die Auszahlung muss innerhalb von sieben Werktagen erfolgen.
Die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro gilt pro Person, nicht pro Konto. Bei einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern sind deshalb insgesamt 200.000 Euro geschützt.
Ja, innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums gilt dieselbe gesetzliche Mindestgrenze von 100.000 Euro, zuständig ist die Einlagensicherung des Landes, in dem die Bank ihren Sitz hat. Bei Banken außerhalb der EU besteht dieser Schutz nicht, hier ist besondere Vorsicht geboten.
Die maximale Entschädigungssumme des freiwilligen Einlagensicherungsfonds sinkt ab Anfang 2030 von aktuell 3 Millionen Euro auf 1 Million Euro pro Person und Bank. Die gesetzliche Sicherung von 100.000 Euro bleibt davon unberührt.
Beide Systeme haben in der Praxis bislang jeden Sparer vollständig entschädigt. Sparkassen und Genossenschaftsbanken sichern über ihre Institutssicherung unbegrenzt ab, während bei Privatbanken die Kombination aus gesetzlicher und freiwilliger Sicherung meist bis in den siebenstelligen Bereich reicht.
Die Entschädigungseinrichtung meldet sich im Sicherungsfall aktiv bei Ihnen und schickt Ihnen die nötigen Unterlagen zu. Sie müssen also nicht von sich aus tätig werden, sollten aber auf Post oder E-Mail der EdB achten.
Geschrieben und geprüft von: Philipp Wittenbrink
Tagesgeld.org wurde 2007 von Philipp Wittenbrink gegründet. Seitdem hat er über 100 Tagesgeldangebote analysiert und mehr als 30 Konten selbst eröffnet, um Eröffnungsprozess, Konditionen und Service aus erster Hand zu prüfen. Seine Erfahrung aus über 20 Jahren mit Direktbanken hilft Verbrauchern bei der Suche nach dem passenden Konto.
Quellen
- Einlagensicherungsgesetz (EinSiG): gesetzliche Grundlage der Einlagensicherung
- BaFin: Verbraucherinformationen zu Tagesgeld und Einlagensicherung
- Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)
- Bundesverband deutscher Banken: Einlagensicherungsfonds und Sicherungsgrenzen-Abfrage