Philipp Wittenbrink

Von: Philipp Wittenbrink

Stand: 10.09.2026

Freistellungsauftrag beim Tagesgeld: Beispiel, Höhe & Einrichtung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einem Freistellungsauftrag zahlt Ihre Bank bis zu 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei aus, bei Ehepaaren 2.000 Euro.
  • Eine Steuer-Identifikationsnummer ist für den Auftrag unbedingt anzugeben, ansonsten führt Bank Abgeltungssteuer ab.
  • Sie können den Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber in der Summe nicht überschreiten.
  • Für Kinder lässt sich ein eigener Freistellungsauftrag einrichten, unabhängig vom Freibetrag der Eltern.
  • Wer dauerhaft wenig verdient, kommt mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung oft noch besser weg.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist Ihre Anweisung an die Bank, Zinsen und andere Kapitalerträge bis zu einer festgelegten Höhe ohne Abzug der Abgeltungssteuer auszuzahlen. Ohne diesen Auftrag behält die Bank auf jeden Euro Zinsertrag automatisch Steuern ein, selbst wenn Ihre gesamten Kapitalerträge im Jahr unter dem gesetzlichen Freibetrag liegen. Wie die Abgeltungssteuer im Detail funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Abgeltungssteuer.

Der Freistellungsauftrag gilt bankweit, also für alle Konten und Depots, die Sie bei diesem Institut führen, nicht einzeln pro Konto. Sie richten ihn in der Regel im Online-Banking oder per Formular ein.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?

Seit 2023 liegt der Sparer-Pauschbetrag bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Bis Ende 2022 waren es noch 801 beziehungsweise 1.602 Euro.

Übersteigen Ihre Kapitalerträge diesen Betrag, führt die Bank auf den überschießenden Teil 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank die Steuer bereits ab dem ersten Euro ein.

Rechenbeispiel: So viel bringt Ihnen ein Freistellungsauftrag

Die folgenden Beispiele gehen der Einfachheit halber von 26,375% Abgeltungssteuer aus, also ohne Kirchensteuer. Mit Kirchensteuer fällt die Ersparnis minimal höher aus.

Sie legen 30.000 Euro zu 2,50% an und erhalten 750 Euro Zinsen im Jahr. Mit eingerichtetem Freistellungsauftrag liegt dieser Betrag komplett unter dem Pauschbetrag von 1.000 Euro, es fällt keine Steuer an. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank auf die vollen 750 Euro 197,81 Euro Abgeltungssteuer ab, obwohl Sie eigentlich gar keine Steuer geschuldet hätten.

Bei größeren Summen zeigt sich der Effekt noch deutlicher. Angenommen, Sie legen 60.000 Euro zu 3,00% an und erhalten 1.800 Euro Zinsen. Mit Freistellungsauftrag bleiben 1.000 Euro steuerfrei, auf die restlichen 800 Euro fallen 211,00 Euro Steuern an. Ohne Freistellungsauftrag würde die Bank die vollen 1.800 Euro versteuern, das sind 474,75 Euro. Der Freistellungsauftrag spart Ihnen in diesem Fall 263,75 Euro im Jahr.

So richten Sie den Freistellungsauftrag ein

Legen Sie zunächst fest, welcher Betrag bei der jeweiligen Bank steuerfrei bleiben soll. Geben Sie anschließend Ihre steuerliche Identifikationsnummer an, ohne diese elfstellige Steuer-ID ist der Auftrag nicht wirksam, und die Bank führt weiterhin Abgeltungssteuer ab. Die Steuer-ID finden Sie auf Ihrem letzten Steuerbescheid oder können sie beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern.

Ein neu erteilter Freistellungsauftrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie ihn einreichen, für das gesamte Kalenderjahr. Möchten Sie einen bereits bestehenden Auftrag später erhöhen oder ändern, ist das bei den meisten Banken jederzeit möglich, für das laufende Jahr setzen manche Institute aber eine Frist Mitte bis Ende Dezember. Danach wirkt die Änderung erst im Folgejahr.

Bei Banken ohne deutsche Niederlassung ist ein Freistellungsauftrag grundsätzlich nicht möglich, dort erhalten Sie Ihre Zinsen brutto und geben sie selbst in der Steuererklärung an.

Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen

Wer sein Geld auf mehrere Banken verteilt, etwa im Rahmen von Tagesgeld-Hopping, kann den Pauschbetrag entsprechend aufteilen. Stellen Sie bei einer Bank 700 Euro frei, bleiben für alle weiteren Banken zusammen nur noch 300 Euro übrig. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreiten, das Finanzamt gleicht die gemeldeten Beträge ab.

Praktisch ist es, die Aufteilung an den erwarteten Zinserträgen der jeweiligen Bank auszurichten. Wie Sie mehrere Tagesgeldkonten sinnvoll organisieren, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Tagesgeldkonto wechseln.

Nichtveranlagungsbescheinigung als Alternative

Liegt Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen einschließlich der Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag, aktuell 12.348 Euro im Jahr 2026, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Legen Sie diese Ihrer Bank vor, zieht sie gar keine Steuer ab, auch nicht auf Beträge über dem Sparer-Pauschbetrag hinaus. Die Bescheinigung gilt bis zu drei Jahre und muss danach neu beantragt werden.

Das betrifft vor allem Studierende, Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen sowie Kinder ohne eigene Einkünfte.

Freistellungsauftrag für Kinder

Für das Konto Ihres minderjährigen Kindes können Sie einen eigenen Freistellungsauftrag einrichten, unabhängig von Ihrem persönlichen Freibetrag. Die Kapitalerträge Ihres Kindes zählen nicht in Ihren eigenen Sparer-Pauschbetrag hinein. In der Praxis lohnt sich für Kinder oft eher die Nichtveranlagungsbescheinigung, da sie auch Erträge oberhalb von 1.000 Euro steuerfrei stellt. Alles zur Kontoeröffnung für Kinder finden Sie in unserem Ratgeber zum Tagesgeldkonto für Kinder.

FAQ

Häufige Fragen beantwortet

Erhalten Sie auf Ihrem Tagesgeldkonto 750 Euro Zinsen im Jahr und haben einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro erteilt, bleibt der gesamte Betrag steuerfrei. Ohne Freistellungsauftrag würde die Bank 197,81 Euro Abgeltungssteuer davon abziehen.

Schätzen Sie die Zinsen oder sonstigen Kapitalerträge, die Sie bei der jeweiligen Bank im Jahr erwarten, und stellen Sie diesen Betrag frei. Führen Sie mehrere Konten, sollte die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 Euro nicht übersteigen, bei Ehepaaren 2.000 Euro.

Ja, der Freistellungsauftrag gilt jeweils pro Bank, nicht automatisch für alle Ihre Konten zusammen. Führen Sie Tagesgeld bei mehreren Banken, richten Sie bei jeder einen eigenen Auftrag ein und teilen den Pauschbetrag entsprechend auf.

Ja, sofern auf dem Girokonto Guthaben liegt, das verzinst wird. Der Freistellungsauftrag gilt für alle verzinsten Konten und Depots bei derselben Bank, unabhängig von der Kontoart.

Die Bank behält von Ihren Kapitalerträgen automatisch Abgeltungssteuer ein, auch wenn Sie den Freibetrag noch gar nicht ausgeschöpft haben. Sie können sich die zu viel gezahlte Steuer über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

Eine Änderung eines bestehenden Auftrags wirkt in der Regel nicht rückwirkend und meist erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung, für das laufende Jahr setzen viele Banken zudem eine Frist im Dezember. Ein komplett neu eingereichter Auftrag gilt dagegen automatisch rückwirkend ab dem 1. Januar desselben Jahres.

Nein, ein unbefristet erteilter Freistellungsauftrag gilt so lange, bis Sie ihn ändern oder widerrufen. Nur wenn Sie ihn ausdrücklich befristet einreichen, müssen Sie ihn danach erneuern.

Philipp Wittenbrink
Letzte Aktualisierung: 10.09.2026
Geschrieben und geprüft von: Philipp Wittenbrink

Tagesgeld.org wurde 2007 von Philipp Wittenbrink gegründet. Seitdem hat er über 100 Tagesgeldangebote analysiert und mehr als 30 Konten selbst eröffnet, um Eröffnungsprozess, Konditionen und Service aus erster Hand zu prüfen. Seine Erfahrung aus über 20 Jahren mit Direktbanken hilft Verbrauchern bei der Suche nach dem passenden Konto.