Von: Philipp Wittenbrink
Stand: 10.09.2026
Ein Tagesgeldkonto für Kinder? Alle Infos zur Kontoeröffnung, Banken & Steuer
Das Wichtigste in Kürze:
- Ein Tagesgeldkonto für Ihr Kind lässt sich bei vielen Banken problemlos eröffnen, Sie handeln dabei als gesetzlicher Vertreter.
- Meist reicht die Geburtsurkunde, oft müssen beide Elternteile unterschreiben.
- Bis zur Volljährigkeit haben in der Regel die Eltern Zugriff, danach geht das Konto vollständig auf Ihr Kind über.
- Ihr Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr, unabhängig von Ihrem eigenen.
- Nicht jede Bank bietet ein echtes Kinderkonto an, im Tagesgeld-Vergleich können Sie gezielt danach filtern.
Kann ich für mein Kind ein Tagesgeldkonto eröffnen?
Ja, das ist bei zahlreichen Banken möglich. Ihr Kind wird dabei Inhaber des Kontos, Sie handeln als gesetzlicher Vertreter und regeln die Kontoführung, solange Ihr Kind minderjährig ist. Anders als bei einem gemeinsamen Konto mit einem anderen Erwachsenen ist ein Kinderkonto ein eigenständiges Produkt mit eigenen Regeln, nicht einfach eine Kontovariante mit zwei Inhabern.
Nicht jede Bank bietet diese Möglichkeit an. Manche beschränken ihr Tagesgeld ausdrücklich auf volljährige Personen, andere haben ein separates Junior- oder Kinderkonto im Programm, teils mit eigenen, teils mit denselben Konditionen wie beim regulären Tagesgeld.
Wie läuft die Kontoeröffnung ab?
Die Eröffnung läuft in der Regel online, ähnlich wie bei einem normalen Tagesgeldkonto, mit einigen Besonderheiten. Sie benötigen meist die Geburtsurkunde Ihres Kindes, und viele Banken verlangen die Unterschrift beider Elternteile beziehungsweise aller Personen mit gemeinsamem Sorgerecht. Das dient dem Schutz des Kindes, da so verhindert wird, dass ein Elternteil allein über das Vermögen verfügt.
Bei der Legitimation identifizieren sich in der Regel Sie als gesetzlicher Vertreter, da Ihr Kind selbst noch keinen Ausweis mit den nötigen Merkmalen besitzt. Das Referenzkonto, über das Ein- und Auszahlungen laufen, muss bei den meisten Banken auf den Namen des Kindes lauten, nicht auf Ihren eigenen.
Worauf Sie bei der Bankwahl achten sollten
Neben dem Zinssatz lohnt sich bei Kinderkonten ein Blick auf drei Punkte, die bei Erwachsenenkonten keine Rolle spielen. Erstens die Zugriffsregelung: Bei manchen Banken können Sie als Elternteil frei verfügen, bei anderen sind Auszahlungen ab einer bestimmten Höhe nur mit Zustimmung beider Elternteile oder sogar nur mit familiengerichtlicher Genehmigung möglich.
Zweitens, was bei Volljährigkeit passiert. Manche Banken führen das Konto automatisch als reguläres Tagesgeld weiter, andere verlangen eine Neueröffnung oder Bestätigung durch Ihr dann volljähriges Kind. Drittens begrenzen einige Anbieter die maximale Einlage bei Kinderkonten niedriger als beim Erwachsenenprodukt, was bei größeren Sparsummen relevant werden kann.
Welche Banken bieten Tagesgeld für Kinder an?
Ein eigenes Kinder- oder Juniorkonto ist längst nicht bei jeder Bank Standard. In unserem Portfolio führen unter anderem die IKB mit einem Juniorkonto, die NIBC mit einem separaten Jugend-Tagesgeld, die Renault Bank direkt mit einem U18-Konto sowie die Opel Direktbank und die GarantiBank mit ihrem Kleeblatt-Sparkonto ein solches Angebot. Die genauen Konditionen und Bedingungen finden Sie auf den jeweiligen Bankseiten.
Im Tagesgeld-Vergleich lässt sich gezielt nach Banken mit Kinderkonto filtern, sodass Sie nicht jede Bankseite einzeln durchsuchen müssen.
Wie werden die Zinsen versteuert?
Ihr Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr, unabhängig von Ihrem eigenen. Zinserträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei, sofern bei der Bank ein Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes hinterlegt ist. Bleibt das gesamte Einkommen Ihres Kindes unterhalb des Grundfreibetrags, lässt sich zusätzlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen, die Zinsen dann auch oberhalb von 1.000 Euro steuerfrei stellt. Die Grundlagen der Besteuerung erklärt unser Ratgeber zur Abgeltungssteuer.
Wer größere Vermögenssummen gezielt und dauerhaft auf ein Kind übertragen möchte, etwa im Rahmen einer Schenkung, bewegt sich in einem eigenen rechtlichen und steuerlichen Themenfeld mit eigenen Fallstricken. Das würde den Rahmen dieses Ratgebers sprengen, hier lohnt im Zweifel die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Was passiert, wenn mein Kind volljährig wird?
Mit der Volljährigkeit endet Ihre Vertretungsbefugnis als Elternteil automatisch. Ihr Kind kann dann allein über das Konto verfügen, ohne dass Sie weiter Zugriff haben. Je nach Bank läuft das Konto entweder nahtlos als reguläres Tagesgeld weiter, oder Ihr Kind muss die Kontoführung aktiv bestätigen beziehungsweise sich neu legitimieren. Klären Sie diesen Punkt am besten schon bei der Kontoeröffnung, damit es später keine Überraschung gibt.
Häufige Fragen beantwortet
Viele Banken erlauben die Eröffnung ab der Geburt, andere setzen ein Mindestalter voraus. Eine einheitliche Regel gibt es nicht, die genaue Altersgrenze steht in den Kontobedingungen der jeweiligen Bank.
Bis zur Volljährigkeit in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter, oft nur gemeinsam. Größere Auszahlungen können bei manchen Banken zusätzlich eine familiengerichtliche Genehmigung erfordern. Nach der Volljährigkeit verfügt allein Ihr Kind über das Konto.
Nur wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen und kein Freistellungsauftrag vorliegt, oder wenn Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen möchten. Bei üblichen Sparsummen fallen die Zinsen meist ohnehin unter den Pauschbetrag.
Das hängt von der Bank ab. Manche führen das Konto automatisch als reguläres Tagesgeld weiter, andere verlangen eine Bestätigung oder Neueröffnung durch Ihr Kind selbst. Fragen Sie das am besten schon bei der Kontoeröffnung nach.
Meist die Geburtsurkunde des Kindes sowie Ihre eigene Legitimation als gesetzlicher Vertreter. Häufig ist zusätzlich die Unterschrift beider Elternteile beziehungsweise aller sorgeberechtigten Personen erforderlich.
Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Eine Mindesteinlage ist selten, manche Banken begrenzen aber die maximale Einlage bei Kinderkonten niedriger als beim regulären Tagesgeld für Erwachsene.
Ja, das ist unabhängig voneinander möglich. Als Referenzkonto für Ein- und Auszahlungen verlangen die meisten Banken allerdings ein Konto auf den Namen des Kindes, nicht Ihr eigenes Girokonto.
Geschrieben und geprüft von: Philipp Wittenbrink
Tagesgeld.org wurde 2007 von Philipp Wittenbrink gegründet. Seitdem hat er über 100 Tagesgeldangebote analysiert und mehr als 30 Konten selbst eröffnet, um Eröffnungsprozess, Konditionen und Service aus erster Hand zu prüfen. Seine Erfahrung aus über 20 Jahren mit Direktbanken hilft Verbrauchern bei der Suche nach dem passenden Konto.