Philipp Wittenbrink

Von: Philipp Wittenbrink

Stand: 10.09.2026

Tipps für Studenten: So holen Sie im Studium mehr aus Ihrem Geld heraus

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kindergeld gibt es 2026 einheitlich 259 Euro pro Monat und Kind, unabhängig vom eigenen Einkommen, bis zum 25. Geburtstag bei laufendem Studium.
  • Beim Nebenjob sind drei Grenzen relevant: die Minijob-Grenze von 603 Euro, der BAföG-Freibetrag von ebenfalls 603 Euro im Monatsschnitt und die 20-Stunden-Regel für das Werkstudentenprivileg.
  • Studienkosten im Erststudium lassen sich nur als Sonderausgaben bis 6.000 Euro im Jahr absetzen, ohne Verlustvortrag. Bei Zweitstudium, Master oder dualem Studium gilt der volle Werbungskostenabzug mit Verlustvortrag.
  • Bis zum 25. Geburtstag bleiben Sie bei Ihren Eltern beitragsfrei krankenversichert, solange Ihr eigenes Einkommen 565 Euro im Monat nicht übersteigt.
  • Auch kleine Ersparnisse aus Nebenjob oder Werkstudententätigkeit lassen sich unkompliziert auf einem Tagesgeldkonto anlegen, statt unverzinst auf dem Girokonto liegen zu bleiben.

Studienkosten von der Steuer absetzen: Erststudium und Zweitstudium im Unterschied

Hier lohnt sich ein genauer Blick, denn die Rechtslage wird häufig falsch dargestellt. Ein Erststudium direkt nach dem Abitur, ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung und ohne Ausbildungsverhältnis, gilt steuerlich als Erstausbildung. Die Kosten dafür, etwa Studiengebühren, Fachliteratur oder Fahrtkosten, lassen sich nur als Sonderausgaben geltend machen, begrenzt auf 6.000 Euro pro Jahr. Ein Verlustvortrag in spätere, einkommensstärkere Jahre ist dabei nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung im Januar 2020 bestätigt.

Anders sieht es aus, wenn Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, ein duales Studium mit Ausbildungsvertrag absolvieren oder sich in einem Zweitstudium beziehungsweise Masterstudium befinden. In diesen Fällen zählen die Studienkosten als Werbungskosten und lassen sich in unbegrenzter Höhe geltend machen, inklusive Verlustvortrag auf spätere Jahre. Prüfen Sie deshalb genau, welche Konstellation bei Ihnen vorliegt, bevor Sie sich Hoffnungen auf einen Steuervorteil machen.

Kindergeld während des Studiums

Kindergeld gibt es 2026 einheitlich 259 Euro pro Monat und Kind, unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie. Seit 2012 gibt es dabei keine Einkommensgrenze mehr, Sie können als Studierende oder Studierender also unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass das Kindergeld gefährdet ist. Voraussetzung ist, dass Sie sich in einer Erstausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Beantragt wird das Kindergeld über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Rundfunkbeitrag sparen oder befreien lassen

Der Rundfunkbeitrag liegt aktuell bei 18,36 Euro im Monat pro Haushalt. Beziehen Sie BAföG oder Ausbildungsgeld und leben nicht mehr im Haushalt Ihrer Eltern, können Sie sich davon befreien lassen. Den Antrag stellen Sie direkt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ein entsprechender Nachweis über den BAföG-Bezug genügt.

Nebenjob, BAföG und Minijob: Die aktuellen Verdienstgrenzen

Beim Nebenverdienst während des Studiums greifen mehrere Grenzen gleichzeitig, die häufig verwechselt werden. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, bis zu diesem Betrag bleiben Sie sozialversicherungsfrei. Beziehen Sie BAföG, dürfen Sie im Schnitt über den gesamten Bewilligungszeitraum ebenfalls bis zu 603 Euro brutto im Monat verdienen, ohne dass sich Ihre Förderung verringert, da dieser Freibetrag inzwischen an die Minijob-Grenze gekoppelt ist. Ein einzelner Monat mit höherem Verdienst ist unproblematisch, solange der Durchschnitt stimmt.

Arbeiten Sie als Werkstudent oder Werkstudentin sozialversicherungsrechtlich günstiger, gilt keine feste Euro-Grenze, sondern die sogenannte 20-Stunden-Regel: Während der Vorlesungszeit dürfen Sie höchstens 20 Wochenstunden arbeiten, um das reduzierte Werkstudentenprivileg bei der Sozialversicherung zu behalten. In den Semesterferien ist auch eine Vollzeittätigkeit unschädlich.

Krankenversicherung und weitere Versicherungen im Studium

Bis zum 25. Geburtstag können Sie in der Regel beitragsfrei über Ihre Eltern familienversichert bleiben, solange Ihr eigenes monatliches Einkommen 565 Euro nicht übersteigt, bei einem echten Minijob bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro. Überschreiten Sie diese Grenze oder werden 25 Jahre alt, benötigen Sie eine eigene Krankenversicherung. Der studentische Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell bei rund 87 Euro Grundbeitrag zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags sowie der Pflegeversicherung, in Summe meist zwischen 115 und 125 Euro im Monat. Wer BAföG bezieht, kann einen monatlichen Zuschuss von 137 Euro zu diesen Kosten erhalten.

Auch andere Versicherungen Ihrer Eltern lassen sich oft mitnutzen, etwa die private Haftpflichtversicherung, solange Sie sich noch in der Erstausbildung befinden. Wohnen Sie in einer eigenen Wohnung, kann zusätzlich eine eigene Hausratversicherung sinnvoll sein.

Kostenloses Girokonto statt Gebühren

Für ein Girokonto oder eine Kreditkarte sollten Sie als Studierende oder Studierender in aller Regel keine Gebühren zahlen. Die meisten Banken bieten kostenlose Studentenkonten an, oft mit einer kostenlosen Kreditkarte kombiniert. Zahlen Sie aktuell Kontoführungsgebühren, lohnt sich der Wechsel zu einem gebührenfreien Angebot.

Erspartes nicht ungenutzt liegen lassen: Tagesgeld für Studenten

Ein Nebenjob oder eine Werkstudententätigkeit bringt oft einige hundert Euro zusätzlich in die Kasse. Bevor dieses Geld unverzinst auf dem Girokonto liegt, lohnt sich ein Tagesgeldkonto. Die meisten Anbieter verlangen keine Mindesteinlage und keine Kontoführungsgebühr, sodass sich auch kleinere Beträge unkompliziert und ohne Risiko verzinsen lassen. Aktuelle Angebote finden Sie in unserem Tagesgeld-Vergleich, wie die Kontoeröffnung im Detail abläuft, erklärt unser Ratgeber zur Kontoeröffnung.

Studentenrabatte gezielt nutzen

Viele Anbieter aus Kultur, Handel und Mobilität gewähren Studierenden Rabatte, oft genügt die Vorlage des Studierendenausweises. Fragen Sie im Zweifel aktiv nach, auch wenn kein Rabatt ausgeschrieben ist. Für Auslandsaufenthalte lohnt sich der internationale Studierendenausweis ISIC, der in zahlreichen Ländern als Nachweis anerkannt wird und dort ebenfalls Vergünstigungen ermöglicht.

Hochschulsport statt teures Fitnessstudio

Statt eines regulären Fitnessstudio-Abos lohnt sich ein Blick auf den Hochschulsport Ihrer Universität. Gegen eine geringe Teilnahmegebühr steht dort meist ein breites Angebot von Mannschaftssport bis Fitnesskursen offen, deutlich günstiger als ein kommerzielles Studio.

Stipendium und Studienkredit als Alternative zu BAföG

Reichen BAföG und die finanzielle Unterstützung durch die Eltern nicht aus, kommen weitere Finanzierungswege infrage. Stipendien werden von Stiftungen, Kirchen, staatlichen Einrichtungen und Unternehmen vergeben, die Anforderungen sind oft anspruchsvoll, die Förderung kann aber mehrere hundert Euro im Monat betragen. Studienkredite, etwa von der KfW, sind eine weitere Option, sollten aber nicht zur vollständigen Studienfinanzierung genutzt werden, da sich die Rückzahlung nach dem Studium sonst zur echten Belastung entwickeln kann.

FAQ

Häufige Fragen beantwortet

Im Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung nur als Sonderausgaben bis 6.000 Euro im Jahr, ohne Verlustvortrag. Bei einem Zweitstudium, Master oder dualem Studium gelten die Kosten dagegen als Werbungskosten und lassen sich unbegrenzt sowie mit Verlustvortrag geltend machen.

259 Euro pro Monat und Kind, unabhängig vom eigenen Einkommen des Kindes. Der Anspruch besteht bei einem Studium bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Im Durchschnitt über den Bewilligungszeitraum bis zu 603 Euro brutto im Monat, ohne dass sich die BAföG-Förderung verringert. Dieser Freibetrag ist an die aktuelle Minijob-Grenze gekoppelt.

Während der Vorlesungszeit höchstens 20 Wochenstunden, um das Werkstudentenprivileg bei der Sozialversicherung zu behalten. In den Semesterferien ist auch Vollzeitarbeit unschädlich.

In der Regel bis zum 25. Geburtstag, solange Ihr eigenes Einkommen 565 Euro im Monat nicht übersteigt, bei einem Minijob bis 603 Euro. Danach benötigen Sie eine eigene Krankenversicherung.

Ja, wenn Sie BAföG oder Ausbildungsgeld beziehen und nicht mehr bei den Eltern wohnen. Der Antrag läuft direkt über den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Ja, da die meisten Tagesgeldkonten weder Mindesteinlage noch Kontoführungsgebühr verlangen, lässt sich auch ein kleinerer Betrag aus einem Nebenjob unkompliziert verzinsen, statt unverzinst auf dem Girokonto zu liegen.

Philipp Wittenbrink
Letzte Aktualisierung: 10.09.2026
Geschrieben und geprüft von: Philipp Wittenbrink

Tagesgeld.org wurde 2007 von Philipp Wittenbrink gegründet. Seitdem hat er über 100 Tagesgeldangebote analysiert und mehr als 30 Konten selbst eröffnet, um Eröffnungsprozess, Konditionen und Service aus erster Hand zu prüfen. Seine Erfahrung aus über 20 Jahren mit Direktbanken hilft Verbrauchern bei der Suche nach dem passenden Konto.

Quellen