Von: Philipp Wittenbrink
Stand: 10.09.2026
Tagesgeld für Unternehmen & Freiberufler: Alle Infos im Überblick
Auch Unternehmen können liquide Mittel auf einem Tagesgeldkonto zwischenparken, statt sie unverzinst auf dem Geschäftskonto liegen zu lassen. Was dabei je nach Rechtsform zu beachten ist, lesen Sie hier.
Können Unternehmen ein Tagesgeldkonto nutzen?
Ja, ein Tagesgeldkonto kann auch von Unternehmen genutzt werden und macht oft sogar sinn. Firmenkapital auf dem Geschäfts-Girokonto ist meist unverzinst oder nur sehr niedrig verzinst. Wer Rücklagen oder kurzfristig nicht benötigte Liquidität hat, kann diese auf einem Tagesgeldkonto anlegen, täglich verfügbar und ohne das Kursrisiko einer Wertpapieranlage. Wie beim privaten Tagesgeld gilt: keine Kontoführungsgebühren, aber ein variabler Zins ohne feste Garantie außerhalb einer Aktionsphase.
Wie genau das läuft, hängt stark von der Rechtsform ab.
Einzelunternehmer und Freiberufler
Als Einzelunternehmer oder Freiberufler handeln Sie rechtlich als Privatperson, auch wenn es um betriebliche Mittel geht. Viele Banken erlauben deshalb, ein reguläres, privates Tagesgeldkonto für betriebliche Rücklagen zu nutzen. Ob eine Überweisung vom Geschäftskonto dabei als Privatentnahme zu behandeln ist und welche steuerlichen Folgen das hat, ist eine Frage für Ihren Steuerberater. Unser allgemeiner Ratgeber-Artikel bietet nur eine Übersicht und kann keine individuelle Beratung ersetzen.
Manche Banken verlangen unabhängig davon, dass Sie bei der Kontoeröffnung Ihre selbstständige Tätigkeit angeben, auch wenn das Konto formal privat bleibt.
Kapitalgesellschaften: GmbH, UG und AG
Für Gesellschaften und andere juristische Personen bieten deutlich weniger Banken ein echtes Tagesgeldkonto an als für Privatpersonen. Die Auswahl ist kleiner, die Konditionen fallen oft schwächer aus als bei vergleichbaren Privatkundenprodukten.
Üblich sind unter anderem folgende Unterlagen und Angaben, abhängig von der Bank:
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Gesellschafterliste beziehungsweise Angabe der wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz
- Legitimation der vertretungsberechtigten Person, meist der Geschäftsführung
- Gegebenenfalls ein bestehendes Geschäftskonto als Referenzkonto
Die Kontoeröffnung läuft bei den meisten Anbietern trotzdem digital per VideoIdent ab, ähnlich wie bei Privatkonten. Einzelne Banken verlangen zusätzlich Unterlagen per Post oder einen persönlichen Termin, das ist aber nicht mehr die Regel.
Vorsicht bei Geldmarktfonds statt klassischer Bankeinlage
Nicht jedes Angebot, das sich an Geschäftskunden richtet, ist eine klassische Bankeinlage mit gesetzlicher Einlagensicherung. Einige Anbieter, vor allem digitale Finanzplattformen für Unternehmen, legen eingezahltes Geld stattdessen in Geldmarktfonds an. Für diesen Anteil gilt dann Sondervermögensschutz statt Einlagensicherung, eine andere Anlageform mit eigenen Risiken. Prüfen Sie deshalb vor der Kontoeröffnung genau, ob Ihr Geld als klassische Einlage bei einer Bank verwahrt wird oder in einen Fonds fließt.
Wie ist das Geld eines Unternehmens abgesichert?
Für die meisten Unternehmen mit einer klassischen Bankeinlage gilt dieselbe gesetzliche Einlagensicherung wie für Privatpersonen: Guthaben sind bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt. Ausgenommen von diesem Schutz sind nur bestimmte institutionelle Einleger wie Banken, Versicherungen, Investmentfonds und öffentliche Körperschaften, die klassische GmbH, UG oder AG fällt nicht darunter. Details zum Mechanismus der Einlagensicherung erklärt unser Ratgeber zur Einlagensicherung.
Ein Freistellungsauftrag, der Zinserträge bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei stellt, steht nur natürlichen Personen zu. Kapitalgesellschaften wie einer GmbH steht kein solcher Pauschbetrag zu, Zinserträge sind dort regulärer Teil des steuerpflichtigen Unternehmensgewinns. Einzelunternehmer und Freiberufler können dagegen, wie bei einem privaten Konto, einen Freistellungsauftrag nutzen.
Bei größeren Rücklagen lohnt sich, wie bei Privatpersonen auch, eine Verteilung auf mehrere Banken oberhalb der Sicherungsgrenze.
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
Firmenkonditionen erscheinen selten in den klassischen Tagesgeld-Vergleichsportalen, die auf Privatkunden ausgerichtet sind. Es lohnt sich, gezielt bei einzelnen Banken nach den Konditionen für Firmentagesgeld zu fragen, da sich das Angebot und die Zinshöhe häufiger ändern als bei Privatkundenprodukten. Achten Sie dabei auf dieselben Grundsätze wie bei einem privaten Konto: Wie lange gilt ein möglicher Aktionszins, was folgt danach, und bis zu welcher Höhe verzinst die Bank Ihr Guthaben. Die allgemeinen Auswahlkriterien, die dafür gelten, erklärt unser Ratgeber zu den Auswahlkriterien.
Häufige Fragen beantwortet
Einzelunternehmer und Freiberufler können bei vielen Banken ein reguläres, privates Tagesgeldkonto für betriebliche Mittel nutzen. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG benötigen dagegen ein spezielles Firmentagesgeldkonto, das nicht jede Bank anbietet.
Üblich sind ein aktueller Handelsregisterauszug, Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz sowie die Legitimation der vertretungsberechtigten Person. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich von Bank zu Bank.
Ja, für die meisten Unternehmen mit einer klassischen Bankeinlage gilt dieselbe gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Ausgenommen sind nur bestimmte institutionelle Anleger wie Banken oder Versicherungen.
Nicht automatisch. Manche Anbieter für Geschäftskunden legen das Geld in Geldmarktfonds an statt es als klassische Bankeinlage zu verwahren. Dort gilt Sondervermögensschutz statt gesetzlicher Einlagensicherung. Prüfen Sie das vor der Kontoeröffnung genau.
Nein, der Sparer-Pauschbetrag und damit der Freistellungsauftrag stehen nur natürlichen Personen zu. Bei einer GmbH sind Zinserträge regulärer Teil des steuerpflichtigen Unternehmensgewinns. Einzelunternehmer und Freiberufler können dagegen einen Freistellungsauftrag nutzen.
Das hängt von Ihrer Rechtsform und den Vorgaben Ihrer Bank ab. Als Einzelunternehmer oder Freiberufler ist die Nutzung eines privaten Kontos bei vielen Banken möglich, die steuerliche Behandlung sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.
Die Prüfung und laufende Betreuung von Firmenkunden ist aufwendiger als bei Privatkunden, unter anderem wegen der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz. Viele Direktbanken konzentrieren sich deshalb ausschließlich auf das Privatkundengeschäft.
Am zuverlässigsten ist die direkte Anfrage bei einzelnen Banken, da sich Firmenkonditionen häufig ändern und seltener in Vergleichsportalen für Privatkunden auftauchen.
Geschrieben und geprüft von: Philipp Wittenbrink
Tagesgeld.org wurde 2007 von Philipp Wittenbrink gegründet. Seitdem hat er über 100 Tagesgeldangebote analysiert und mehr als 30 Konten selbst eröffnet, um Eröffnungsprozess, Konditionen und Service aus erster Hand zu prüfen. Seine Erfahrung aus über 20 Jahren mit Direktbanken hilft Verbrauchern bei der Suche nach dem passenden Konto.