Von: Philipp Wittenbrink
Stand: 10.09.2026
Tagesgeld & Abgeltungssteuer: Wie viel Zinsen Sie tatsächlich behalten dürfen
Das Wichtigste in Kürze:
- Besteuert werden nur die Zinsen, nicht Ihr angelegtes Guthaben.
- Der Steuersatz beträgt 25% plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375%. Mit Kirchensteuer sind es 27,82% oder 27,99%.
- Bis 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr bleiben steuerfrei, bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis 2.000 Euro. Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank.
- Deutsche Banken und deutsche Niederlassungen ausländischer Banken führen die Steuer automatisch ab. Auslandsbanken ohne deutsche Niederlassung zahlen brutto aus, die Zinsen gehören dann in die Anlage KAP.
- Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25%, holen Sie sich die Differenz über die Günstigerprüfung zurück.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Der Satz ist pauschal und unabhängig von Ihrem Einkommen. Mit Kirchensteuer liegt die Gesamtbelastung unter den rechnerisch erwarteten 28,6%, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe die Abgeltungssteuer selbst leicht mindert.
| Ohne Kirchensteuer | 8% Kirchensteuer Bayern, Baden-Württemberg |
9% Kirchensteuer übrige Bundesländer |
|
| Abgeltungssteuer | 25,00% | 24,51% | 24,45% |
| Solidaritätszuschlag 5,5% der Steuer |
1,375% | 1,35% | 1,34% |
| Kirchensteuer | 0% | 1,96% | 2,20% |
| Gesamtbelastung | 26,375% | 27,82% | 27,99% |
Ein häufiges Missverständnis: Der Solidaritätszuschlag wurde 2021 für die meisten Einkommensteuerzahler abgeschafft. Auf Kapitalerträge fällt er weiterhin in voller Höhe an.
Der Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro bleiben steuerfrei
Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Jahr sind steuerfrei, bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern bis 2.000 Euro. Nur der Betrag darüber wird besteuert. Damit die Bank den Pauschbetrag berücksichtigt, erteilen Sie ihr einen Freistellungsauftrag, in der Regel mit wenigen Klicks im Online-Banking. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank die Steuer ab dem ersten Euro ab, und Sie holen sich das Geld erst über die Steuererklärung zurück.
Der Pauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen, also Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld ebenso wie Dividenden und Kursgewinne.
Freistellungsaufträge auf mehrere Banken verteilen
Wer Konten bei mehreren Banken führt, kann die 1.000 Euro beliebig aufteilen, etwa 600 Euro bei Bank A und 400 Euro bei Bank B. Insgesamt dürfen die Aufträge 1.000 Euro nicht überschreiten. Entwickeln sich die Zinsen anders als geplant, gleicht die Steuererklärung das aus: Hat Bank A zu viel einbehalten, weil ihr Anteil zu klein war, bekommen Sie das Geld über die Anlage KAP zurück.
Vorsicht in die andere Richtung: Haben Sie versehentlich mehr als 1.000 Euro freigestellt und fallen tatsächlich so viele Zinsen an, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das Finanzamt erfährt von den Freistellungsaufträgen, weil Banken sie melden.
Rechenbeispiel: So viele Steuern fallen an
Beispiel: Sie legen 50.000 Euro zu 3% an und erhalten 1.500 Euro Zinsen im Jahr. Bei erteiltem Freistellungsauftrag bleiben 1.000 Euro steuerfrei, 500 Euro sind steuerpflichtig.
Ohne Kirchensteuer: 500 Euro × 26,375% = 131,88 Euro Steuer
Mit 9% Kirchensteuer: 500 Euro × 27,99% = 139,95 Euro Steuer
Bei 10.000 Euro zu 3% erhalten Sie 300 Euro Zinsen. Das liegt unter dem Pauschbetrag, es fällt keine Steuer an.
Wer führt die Steuer ab: deutsche und ausländische Banken
Banken mit Sitz in Deutschland behalten die Abgeltungssteuer direkt ein und leiten sie ans Finanzamt weiter. Sie erhalten die Zinsen netto und müssen sich um nichts kümmern. Das gilt auch für ausländische Banken, die eine deutsche Niederlassung unterhalten, etwa die NIBC, die Nexent Bank oder die DenizBank. Entscheidend ist nicht die Herkunft der Bank, sondern ob sie in Deutschland ansässig ist.
Anders bei Banken ohne deutsche Niederlassung, zum Beispiel Ayvens Bank, Bigbank, Suresse Direkt Bank oder TF Bank. Sie zahlen die Zinsen brutto aus. Sie müssen die Erträge dann selbst in der Anlage KAP Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, im Abschnitt für Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug. Ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung sind bei diesen Banken nicht möglich, der Pauschbetrag wird stattdessen über die Steuererklärung berücksichtigt. Auch die Kirchensteuer setzt in diesem Fall das Finanzamt fest.
Als Nachweis genügt die Erträgnisaufstellung der Bank, die meist im Online-Banking bereitliegt. Fehlt sie, reichen die Kontoauszüge mit den Zinsgutschriften. Eine Jahressteuerbescheinigung gibt es bei diesen Banken nicht, weil sie keine Steuer abführen.
Im Tagesgeld-Vergleich können Sie gezielt nach Banken mit automatischem Steuerabzug filtern.
Quellensteuer im Ausland
Einige Länder behalten auf Zinsen eine eigene Quellensteuer ein. Betroffen sind nur Konten direkt bei einer ausländischen Bank ohne deutsche Niederlassung. Österreich zieht zum Beispiel 25% ab, sofern Sie der Bank keine Erklärung zur Quellensteuerentlastung vorlegen. Dieses Formular stellt die Bank bereit und gilt fünf Jahre. In den meisten EU-Ländern entfällt die Quellensteuer, sobald Sie Ihre deutsche Steueransässigkeit nachweisen. Wurde dennoch Quellensteuer einbehalten, rechnet das Finanzamt sie auf Ihre deutsche Steuer an, damit Sie nicht doppelt zahlen.
Kirchensteuer und Günstigerprüfung
Seit 2015 fragen deutsche Banken einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind, und behalten die Kirchensteuer direkt mit ein. Wer das nicht möchte, kann beim Bundeszentralamt einen Sperrvermerk eintragen lassen. Die Kirchensteuer wird dann über die Steuererklärung festgesetzt. Am Ergebnis ändert das nichts, nur am Weg.
Wenn Ihr Steuersatz unter 25% liegt
Die Abgeltungssteuer ist ein Pauschalsatz. Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz darunter, zahlen Sie zu viel. In diesem Fall beantragen Sie in der Anlage KAP die Günstigerprüfung. Das Finanzamt rechnet dann mit Ihrem persönlichen Satz und erstattet die Differenz. Ist der Pauschalsatz für Sie günstiger, bleibt es automatisch dabei, ein Nachteil entsteht durch den Antrag nie.
Wer mit seinem gesamten Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, etwa Rentner mit kleiner Rente oder Studierende, kann sich vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen. Sie gilt bis zu drei Jahre und stellt die Zinsen bei deutschen Banken komplett vom Steuerabzug frei, auch über 1.000 Euro hinaus.
Häufige Fragen beantwortet
Bei deutschen Banken nicht, die Steuer ist mit dem Abzug abgegolten. Angeben müssen Sie die Zinsen nur, wenn die Bank keinen Steuerabzug vorgenommen hat, wenn Ihre Freistellungsaufträge zusammen 1.000 Euro überschritten haben, wenn Sie die Günstigerprüfung beantragen oder wenn Sie Kirchensteuer über die Erklärung nachversteuern.
Ab 1.000 Euro Kapitalerträgen pro Jahr, bei Ehepaaren ab 2.000 Euro. Alles darunter bleibt durch den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei, sofern Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben.
Die Bank behält die Steuer ab dem ersten Euro ein. Das Geld ist nicht verloren, Sie holen es über die Anlage KAP zurück, auch rückwirkend für die vergangenen vier Jahre. Einfacher ist es, den Freistellungsauftrag gleich bei der Kontoeröffnung im Online-Banking zu hinterlegen.
Ja. Die weitgehende Abschaffung seit 2021 betrifft nur die Einkommensteuer. Auf Kapitalerträge wird der Solidaritätszuschlag weiterhin mit 5,5% der Abgeltungssteuer erhoben.
Sie tragen die Bruttozinsen in der Anlage KAP ein. Das Finanzamt setzt die Abgeltungssteuer fest und berücksichtigt dabei den Sparer-Pauschbetrag. Als Nachweis dient die Erträgnisaufstellung der Bank oder die Kontoauszüge.
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, hat bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, mit Steuerberater deutlich länger. Eine freiwillige Erklärung, etwa für die Günstigerprüfung oder zu viel gezahlte Steuer, können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.
Ja, solange die Zinsen nach Steuern über der Inflation liegen oder Sie den Pauschbetrag noch nicht ausschöpfen. Bis 1.000 Euro Zinsen im Jahr zahlen Sie ohnehin nichts. Entscheidend ist der Zinssatz, deshalb lohnt der regelmäßige Blick in den Tagesgeld-Vergleich.
Geschrieben und geprüft von: Philipp Wittenbrink
Tagesgeld.org wurde 2007 von Philipp Wittenbrink gegründet. Seitdem hat er über 100 Tagesgeldangebote analysiert und mehr als 30 Konten selbst eröffnet, um Eröffnungsprozess, Konditionen und Service aus erster Hand zu prüfen. Seine Erfahrung aus über 20 Jahren mit Direktbanken hilft Verbrauchern bei der Suche nach dem passenden Konto.
Quellen
- § 32d EStG – Abgeltungssteuersatz, Kirchensteuerminderung, Günstigerprüfung, Anrechnung ausländischer Quellensteuer
- § 20 Abs. 9 EStG – Sparer-Pauschbetrag
- § 43 und § 44 EStG – Kapitalertragsteuerabzug
- § 51a EStG – Kirchensteuer auf Kapitalerträge
- Bundeszentralamt für Steuern – Kirchensteuerabzugsmerkmal und Sperrvermerk